Beglaubigte Übersetzungen

Verlässliche Übersetzungen für amtliche Zwecke



 

Beglaubigte Übersetzungen

Verlässliche Übersetzungen für amtliche Zwecke

Benötigen Sie amtliche Übersetzungen von Urkunden – etwa für das Standesamt – oder brauchen Sie übersetzte Fassungen von Verträgen, amtlichen Bescheinigungen oder Zertifikaten? Wenn es darum geht, Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Finanzamtsbescheinigungen, Kaufverträge oder Handelsregisterauszüge qualifiziert und kurzfristig übersetzen zu lassen, sind Sie bei uns richtig.

Wir verfügen über interne Dolmetscher und Übersetzer, die für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch vom Landgericht Hannover beeidigt bzw. ermächtigt sind und arbeiten mit zahlreichen Kollegen zusammen, die für weitere Sprachen gerichtlich zugelassen sind. Selbst Sohn eines Richters am OLG Oldenburg, ist Hans Christian v. Steuber seit 1992 für die Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks beeidigt, seit 2016 durch das Landgericht Hannover.

Unsere Übersetzungen sind mit Bestätigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift versehen. Übersetzungen von Urkunden werden mit einer Kopie des Originals verbunden (z. B. durch eine Öszange) und über Eck gestempelt, sodass sie fälschungssicher sind – siehe Bild links.

So bearbeiten wir beispielsweise regelmäßig amtliche Führungszeugnisse, Abiturzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führerscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden, Finanzamtsbescheinigungen, Handelsregisterauszüge, Approbationsurkunden, Erbscheine, Satzungen und Verträge aller Art wie z. B. Grundstückskaufverträge.

Kurz, wenn Sie eine vom Übersetzer beglaubigte Übersetzung für eine Behörde benötigen – in Niedersachsen oder anderswo – rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach die Urkunde als PDF zu. Wenn es mal besonders eilig ist, bringen wir Ihnen Ihr Dokument persönlich vorbei. Im Stadtgebiet von Oldenburg nehmen wir dafür nichts extra.

AMTLICH beglaubigte Kopien bekommen Sie in Oldenburg HIER. Und noch ein Hinweis: Vereidigte Übersetzer:innen, beeidigte Übersetzer:innen und ermächtigte Übersetzer:innen tun dasselbe. Dolmetscher:innen werden wiederum in der Regel als „ermächtigte Dolmetscher:innen“ bezeichnet. Mehr dazu erfahren Sie auf Wikipedia.